Antrag auf Zulassung zur Prüfung für das Bodenseeschifferpatent

(Angabe des Hauptwohnsitzes, welcher nicht in Österreich oder der Schweiz sein darf)

Die personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) Datenschutzgrundverordnung i. V. m. Art. 12.01 ff der Bodensee-Schifffahrtsordnung erhoben.

(Bei den mit * markierten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder)


 
 
   
 
 
 
 
 
 
Anmeldung über eine Segelschule

 

Motorboot Kat. A

 

Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter für den Erwerb des Bodenseeschifferpatentes der Kategorie A (Motorboot) bei 18 Jahren liegt. Die Ablegung der Prüfung (Theorie und Praxis) darf maximal sechs Monate im Voraus erfolgen.
Segelboot Kat. D

 

Hochrhein Kat. R

 

(Bitte beachten Sie, dass die Hochrheinprüfung immer aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil besteht und ein vorgelegter amtlicher Sportbootführerschein unter Antriebmaschine keine Befreiung von dieser ermöglicht!)
Wird eine Erweiterung des Bodenseeschifferpatentes der Kategorie A bzw. der Kategorie A und D auf Hochrhein gewünscht, ist eine Online-Anmeldung nicht möglich. Bitte fordern Sie hierfür den entsprechenden Patentantrag beim Schifffahrtsamt Konstanz direkt an unter: schifffahrt@LRAKN.de
Ich bin im Besitz folgender Scheine:

 

Hinweise

 

Bitte beachten Sie:
  • Die theoretische Prüfung hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Sollten in diesem Zeitraum nicht alle Unterlagen eingereicht und die beantragten Prüfungsteile abgelegt worden sein, verfällt der bereits abgelegte theoretische Prüfungsteil. Es werden keine Gebühren zurückerstattet.
  • Die Gebühr für die vollständige Prüfung (theoretischer und praktischer Prüfungsteil, inclusive der Anerkennung von Befähigungsnachweisen sowie die Ausstellung des Bodenseeschifferpatentes) wird nach der theoretischen Prüfung erhoben. Sollten weitere Gebühren (Wiederholungsprüfung, Zusatzprüfung Navigation usw.) anfallen, welche nach der theoretischen Prüfung nicht absehbar sind, werden diese mit einem separaten Gebührenbescheid erhoben.
  • Das Lichtbild (Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite),
  • die Kopie ärztliche Zeugnis (Inhaber eines amtlichen anerkennungsfähigen Sportbootführerscheines sind von der Vorlage des ärztlichen Zeugnisses befreit, sofern der Befähigungsnachweis nicht älter als zwölf Monate ist) sowie
  • die Kopien der amtlichen Befähigungsausweise sind in einem geschlossenen Briefumschlag (mit vollständigem Namen und Geburtsdatum versehen) am Tag der theoretischen Prüfung direkt vor Ort abzugeben.
Datenschutz

 

Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Landratsamtes Konstanz finden Sie unter www.lrakn.de/strukturseiten/datenschutz.

Anmeldung ausführen?


Bitte schreiben Sie die Zeichen aus dem Bild in das folgende Textfeld!


Dies ist ein grafisches Captcha